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Unsere AGB
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der JR Electronic
1. Geltungsbereich
Die hier nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren inländischen Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer macht keine eigenen Einkaufsbedingungen geltend. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt. Lieferbedingungen für den Export auf Anfrage.

2. Preise
Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Lieferungen erfolgen zu den Preisen, die zum Zeitpunkt der Lieferung gelten.

3. Lieferzeit
Dem Käufer ist bekannt, dass wir nicht Hersteller der von uns angebotenen Ware sind. Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Bei Lagerware behalten wir uns den Zwischenverkauf vor. Im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Lieferterminverzugs bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Haftung und Schadensersatz wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen.

4. Lieferung- und Gefahrenübergang
Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Die Versand- und Verpackungskosten werden nach Aufwand berechnet und dem Käufer in Rechnung gestellt. Bei elektronischen und elektromechanischen Bauteilen sind wir berechtigt Mehr- oder Mindermengen zu liefern, sofern aus Gründen der Qualitäts- oder Transportsicherheit nur ganze Verpackungseinheiten geliefert werden.

5. Auftragserteilung
Unser Mindestauftragswert ist Euro 200,– netto (Inland) bzw. Euro 360,– netto (Ausland). Bei Auftragserteilung besteht Abnahmeverpflichtung.
Aufträge für Standard-Produkte können telefonisch, schriftlich per Fax/Brief erteilt werden. Aufträge für kundenspezifische Produkte erfordern zwingend die Schriftform. Bei allen kunden-spezifischen Produkten und Sonderanfertigungen im Kundenauftrag gelten die jeweiligen Mindestbestellmengen des Herstellers.
Für Terminaufträge gilt eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nach Auftragsdatum und ein Minimumwert von Euro 600,– Netto pro Auslieferungstermin.

Wir können die Abrufaufträge ohne feste Termineinteilung nicht akzeptieren.

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. Auftragsstornierungen, Terminverschiebungen
Auftragsstornierungen vom Käufer für kundenspezifische Produkte sowie für Produkte, die wir ausschließlich im Auftrag des Käufers beschaffen, werden nicht akzeptiert. Stornierungen für Standard-Produkte aus unserem Lagerprogramm bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Generell entsteht bei Stornierung eines Auftrages eine Gebühr von 25% des Auftragswertes. Davon abweichende individuelle Vereinbarungen bezüglich eines Kompensationsauftrages liegen im Ermessen von JR Electronic.
Terminverschiebungen oder Sistierungen von Aufträgen durch den Käufer werden nur akzeptiert für Lieferungen innerhalb der maximalen Laufzeit von 12 Monaten nach Auftragsdatum. Nach Ablauf dieser Laufzeit sind wir berechtigt, sämtliche Restmengen auszuliefern und in Rechnung zu stellen.

7. Zahlung
Rechnungen (Inland) sind innerhalb von 30 Tagen(oder nach Vereinbarung) nach Rechnungsdatum netto zu zahlen. Rechnungen (Ausland) sind entweder per Vorkasse oder prompt nach Erhalt zu zahlen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Bei unbekannten Auftraggebern oder bei solchen, deren Bonität uns nicht bekannt ist, erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse oder per Nachnahme.
Bei Zahlungsverzug oder Überschreitung des Kreditlimits behalten wir uns ebenfalls vor, Warenlieferungen zurückzuhalten (d.h. Credit Hold), bis sämtliche Forderungen bezahlt sind. Abholung von Ware erfolgt grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Absprache gegen Barzahlung. Wechsel und vordatierte Schecks werden nur nach besonderer, zeitlich vorangegangener schriftlicher Vereinbarung angenommen. Wechselsteuer sowie Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder wird über sein Vermögen oder das seiner gesetzlichen Vertreter Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt, so wird die gesamte Restschuld zuzüglich aller Mahnkosten, Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten zur sofortigen Zahlung fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Rücktritt von allen Verträgen zu erklären und bereits gelieferte Ware aus Eigentumsvorbehalt zurück zu holen, sowie die Erstattung aller mit dem Rücktritt in ursächlichem Zusammenhang entstehenden Kosten zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum der JR Electronic bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Mahnkosten, Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Vorbehaltsware weder verpfänden noch Dritten sicherheitsübereignen. Falls dem Käufer bekannt wird, dass die von uns gelieferte Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt werden soll, ist der Käufer verpflichtet uns umgehend zu benachrichtigen. Der Käufer kann die Ware im normalen Geschäftsvertrieb verkaufen. Er tritt jedoch schon jetzt sämtliche Forderung an uns zur Sicherung unserer Gesamtforderung ab, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung bedarf. Wird die Vorbehaltsware weiterverarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neu entstandenen Sache, im Verhältnis des von uns gelieferten Teilwertes.

9. Beanstandungen
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen, Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich anzumelden. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, sind geringe handelsübliche Abweichungen in Ausführungen sowie Alternativfabrikat kein Grund zur Beanstandung. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung und sind zusammen mit dem JR Electronic RMA-Antrag an uns zu versenden.

10. Gewährleistung
Da die Fa. JR Electronic selbst nicht Hersteller der gelieferten Waren ist, gelten jeweils die Gewährleistungsfristen, die der jeweilige Hersteller uns gegenüber einräumt. Bei begründeter Mängelrüge und nach Zustimmung des Herstellers leisten wir im Regelfall Ersatzlieferung oder erteilen eine Gutschrift. Darüber hinausgehende Forderungen, insbesondere auf Schadensersatz, Haftung für Folgeschäden, Wandlung oder Minderung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

11.Exportkontrolle
D
er Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere zu beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderliche sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzforderungen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1). Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Verkäufers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2). Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt